Nutzungsordnung für die Verwendung von digitalen Endgeräten

am Hugo-Ball-Gymnasium

 

Das Hugo-Ball-Gymnasium steht der Verwendung von modernen Technologien im Unterricht grundsätzlich positiv gegenüber. Da der Unterricht jedoch einen besonderen, geschützten Raum darstellt, welcher für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gewahrt werden muss, gelten folgende Regeln im Umgang mit digitalen Endgeräten. Die im Rahmen der Nutzungsordnung festgehaltenen Bestimmungen ermöglichen Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 9 des Hugo-Ball-Gymnasiums, mit Zustimmung der jeweiligen Fachlehrkraft, ausgewählte digitale Endgeräte als Heftersatz im Unterricht zu verwenden. Bereits ab der Klassenstufe 7 dürfen digitale Endgeräte zur Nutzung von Schulbuch-Online-Lizenzen ergänzend zum gedruckten Schulbuch eingesetzt werden. Alle Leistungsnachweise, welche für die Notengebung herangezogen werden, dürfen jedoch nicht digital erbracht werden.

 

1.     Zugelassene Geräte:

Für die Verwendung im Unterricht sind ausschließlich Notebooks und Tablets mit Stift gestattet. Die Verschriftlichung von Unterrichtsinhalten und Hausaufgaben erfolgt nur per Handschrift (mit Stift). Falls eine integrierte SIM-Karte (eSIM) vorhanden ist, so muss die mobile Funk- und Datenanbindung auf dem Schulgelände deaktiviert werden. Die Nutzung aller anderer digitaler Endgeräte wie z.B. Smartphones ist demnach untersagt. Smartphones verbleiben ausgeschaltet in der Schultasche.

 

2.     Nutzung innerhalb des Schultages:

Die Internetnutzung mit Tablets (Schüler-WLAN) sowie in begründeten Fällen die Nutzung eines Smartphones ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft zur Durchführung eines Arbeitsauftrages erlaubt. Während des Unterrichts muss das digitale Endgerät flach auf dem Tisch liegen, sodass die Tätigkeiten für die Lehrkraft zu jedem Zeitpunkt einsehbar sind. Demnach sind Privacy-Folien (Sichtschutzfolien) nicht gestattet.

Die Nutzung freigegebener Geräte ist während Freistunden für Unterrichtszwecke ab der Klassenstufe 9 in den Aufenthaltsräumen gestattet.

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Audioaufnahmen untersagt.

Die Stromversorgung des Gerätes ist von den Schülerinnen und Schülern selbst zu gewährleisten. Das Aufladen in der Schule ist nicht möglich. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind für die Sicherheit ihres eigenen Gerätes verantwortlich. Das Verwenden fremder Geräte ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Besitzerin bzw. des Besitzers untersagt.

 

3.     Hausaufgabenüberprüfungen, Klassenarbeiten, Klausuren:

Alle digitalen Endgeräte müssen für Klassenarbeiten und Klausuren in allen Jahrgangsstufen separat und sichtbar im Raum aufbewahrt werden. Die Verantwortung für das Gerät (Verlust, Beschädigung) verbleibt bei den Schülerinnen und Schülern selbst.

 

4. Konsequenzen bei Verstoß gegen die Nutzungsordnung:

Bei einem Verstoß der Nutzungsordnung sind alle Lehrkräfte verpflichtet, das Endgerät im ausgeschalteten Zustand einzuziehen. Die Abholung von diesem erfolgt am Ende des Schultags im Sekretariat. Bei wiederholtem Fehlverhalten folgt eine schriftliche Ermahnung, darüber hinaus kann eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis erfolgen.

Zudem kann bei schwerwiegenden oder fortlaufenden Verstößen jederzeit ein dauerhaftes Nutzungsverbot digitaler Endgeräte ausgesprochen werden.

 

Die Schulleitung